25.08.2021 | Online-Fortbildung

Sekundärmigration von Schutzberechtigten aus Griechenland - Rechtslage und Hinwese für die Beratung

Online-Fortbildung

Mittwoch, 25.08.2021 09:30 Uhr

Offiziellen Zahlen zufolge sind seit Beginn des Jahres knapp 20.000 in Griechenland schutzberechtigte Personen nach Deutschland weitergewandert, um hier erneut einen Asylantrag zu stellen („Anerkanntenfälle“). Die Lebensumstände in Griechenland sind für viele Schutzberechtigte erniedrigend und unmenschlich. Elementare Grundbedürfnisse wie „Bett, Brot und Seife“ können oftmals nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. In der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde in einigen Fällen mittlerweile festgestellt, dass ein neues Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden muss.

Die Fortgeschrittenenveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter*innen in Migrationsfachdiensten, die bereits Vorkenntnisse in den genannten Themenfeldern haben.

 

Inhalte:

  • Die Vorgaben der EU-Verfahrensrichtlinie zu „Anerkanntenfällen“
  • Rechtliche Bedeutung der Schutzzuerkennung in Griechenland für Behörden
  • Rechtsprechung EuGH und Umsetzung durch deutsche Oberverwaltungsgerichte
  • „Rückpriorisierung“ seitens des BAMF
  • Sonderkonstellationen mit Neugeborenen und Familienasyl
  • Bleiberechtsmöglichkeiten nach rechtkräftiger Unzulässigkeitsablehnung

 

Referent:

Falko Behrens

Juristischer Referent für Migrationsrecht, Diakonie SH

 

Die Teilnahme an der Videokonferenz ist kostenlos. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und rechtzeitig die Zugangsdaten zur Videokonferenz per Mail zugeschickt.

Um an der Videokonferenz teilzunehmen, brauchen Sie eine stabile Internetverbindung. Eine Pause ist eingeplant.

 

Einladung