25.08.2021 | Online-Fortbildung
Sekundärmigration von Schutzberechtigten aus Griechenland - Rechtslage und Hinwese für die Beratung
Mittwoch, 25.08.2021 09:30 Uhr
Petra Clasen
04331 / 593 243
clasen@diakonie-sh.de
Offiziellen Zahlen zufolge sind seit Beginn des Jahres knapp 20.000 in Griechenland schutzberechtigte Personen nach Deutschland weitergewandert, um hier erneut einen Asylantrag zu stellen („Anerkanntenfälle“). Die Lebensumstände in Griechenland sind für viele Schutzberechtigte erniedrigend und unmenschlich. Elementare Grundbedürfnisse wie „Bett, Brot und Seife“ können oftmals nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. In der obergerichtlichen Rechtsprechung wurde in einigen Fällen mittlerweile festgestellt, dass ein neues Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden muss.
Die Fortgeschrittenenveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter*innen in Migrationsfachdiensten, die bereits Vorkenntnisse in den genannten Themenfeldern haben.
Inhalte:
Die Vorgaben der EU-Verfahrensrichtlinie zu „Anerkanntenfällen“
Rechtliche Bedeutung der Schutzzuerkennung in Griechenland für Behörden
Rechtsprechung EuGH und Umsetzung durch deutsche Oberverwaltungsgerichte
„Rückpriorisierung“ seitens des BAMF
Sonderkonstellationen mit Neugeborenen und Familienasyl
Bleiberechtsmöglichkeiten nach rechtkräftiger Unzulässigkeitsablehnung
Referent:
Falko Behrens
Juristischer Referent für Migrationsrecht, Diakonie SH
Die Teilnahme an der Videokonferenz ist kostenlos. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und rechtzeitig die Zugangsdaten zur Videokonferenz per Mail zugeschickt.
Um an der Videokonferenz teilzunehmen, brauchen Sie eine stabile Internetverbindung. Eine Pause ist eingeplant.