03.03.2025 | Präsenz-Fortbildung

Situation von zur Ausreise verpflichteten Ausländerinnen und Ausländern in SH - Handlungsmöglichkeiten für Beratungskräfte

Präsenz-Fortbildung

Montag, 03.03.2025 10:00 Uhr

Tagungszentrum Martinshaus
Kanalufer 48
24768 Rendsburg

Inhalte

Überblick über Aufenthaltsperspektiven nach negativem Asylverfahren
  • Sog. Abschiebungsverbote aus gesundheitlichen Gründen (§§ 60 Abs.5, AufenthG)
  • weiteres Asylverfahren (§§ 71,71a AslylG)
Sog. Bleiberechte:
  • Chancenaufenthaltsrecht (§104 AufenthG)
  • gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige (§ 25a AufenthG)
  • nachhaltige Integration (§ 25b AufenthG)
  • Ausbildungsduldung mit anschließender +AE (§§ 60c, 19d AufenthG)
  • Ausbildungsaufenthaltserlaubnis (§16g AufenthG)
  • Beschäftigungsduldung mit anschließender AE (§§ 60d,25b Abs.6 )
  • Härtefallkommission (§ 23a AufenthG)

 

Was bedeutet freiwillige Rückkehr ?
  • Was passiert nach einem negativen Asylverfahren?
  • Mitwirkungspflichten und Passbeschaffung
  • Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
  • Freiwillige Rückkehr von vulnerablen Personen
  • Rückkehr von Kindern im Familienverbund
  • Freiwillige Rückkehr und Fachkräfteeinwanderung
  • Information über Reag/Garp-Förderprogramm 2.0 und Neuigkeiten

 

Referent:innen:

Solveigh Deutschmann und Joschka Peters-Wunnenberg

 

Die Forbildung ist kostenfrei und für Verpflegung ist gesorgt.

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Anbieter: OpenStreetMap

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