Dienstag, 18.03.2025 09:30 Uhr
Tagungszentrum Martinshaus
Kanalufer 48
24768 Rendsburg
Petra Clasen
04331 / 593 243
clasen@diakonie-sh.de
Das Aufenthaltsgesetz hat die Aufgabe Zuwanderung zu steuern. Eine Aufenthaltserlaubnis wird folglich immer für einen bestimmten Aufenthaltszweck erteilt. Die Fortbildung zeigt zum einen auf, wie in den letzten Jahren die Möglichkeiten zum Zweckwechsel stark erweitert und vereinfacht wurden. Zum anderen existieren Sperren, die den Spurwechsel von einem humanitären Aufenthaltstitel in einen anderen Aufenthaltszweck erschweren. Auch hier werden die bestehenden Möglichkeiten aufgezeigt, immer mit dem Ziel, die Potentiale des Aufenthaltsrechts für möglichst viele Zugewanderte weitestgehend auszuschöpfen.
Schicken Sie Praxisfälle, die Sie zurzeit oder in der Vergangenheit zu diesem Thema beschäftigt haben, zur Berücksichtigung in der Fortbildung gerne vorab an Elias.Elsler@landtag.ltsh.de.
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter:innen in Migrationsfachdiensten und Jugendmigrationsdiensten, die bereits Grundkenntnisse im Aufenthaltsrecht haben.
Referent:
Elias Elsler, Referent im Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
Maximale Teilnehmer:innenzahl: 20 Personen
Wegen der beschränkten Teilnehmenden bitten wir Sie, im Falle einer Verhinderung die Teilnahme rechtzeitig abzusagen, um anderen Interessierten die Teilnahme zu ermöglichen.
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Anbieter: OpenStreetMap
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