Aktionswoche Schuldnerberatung: Zugang zu Pfändungsschutzkonten muss gesichert sein!

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben können von Überschuldung betroffene Menschen oft nur schwer ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. Schuldnerberatungsstellen auch in Schleswig-Holstein berichten, dass Banken Konten immer wieder erst verspätet umwandeln, gesetzliche Freibeträge nicht rechtzeitig berücksichtigen oder Guthaben blockieren. Aus Sicht der Koordinierungsstelle muss die Politik entschlossen handeln, um den Pfändungsschutz wirksam umzusetzen. Die Missstände beim Pfändungsschutzkonto stehen im Mittelpunkt der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2026. Daran beteiligen sich auch die Beratungsstellen in Schleswig-Holstein.

„‚Wie komme ich an mein Geld?‘ – diese Frage hören Mitarbeitende in den Schuldnerberatungsstellen regelmäßig“, sagt Réka Lödi von der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein. „Wenn Banken gesetzliche Regelungen nicht korrekt umsetzen, kann das existenzielle Folgen haben: Mieten werden nicht bezahlt, Energieabschläge nicht abgebucht, der Lebensunterhalt ist nicht gesichert. Das P‑Konto muss endlich den Schutz bieten, den das Gesetz vorsieht.“

Pfändungsschutzkonten sollen automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag schützen. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen gelten zusätzlich erhöhte Freibeträge. In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. Betroffene müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P‑Konto beantragen. Ohne schnelle und korrekte Unterstützung durch Kreditinstitute, Schuldnerberatungsstellen oder Behörden stehe zeitweise kein Geld für Miete, Energie, Lebensmittel oder Medikamente zur Verfügung, ihre Existenz sei gefährdet.

Die Koordinierungsstelle kritisiert zudem rechtliche Unklarheiten, etwa beim Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschuss. Diese führten häufig zu Zuständigkeitsstreitigkeiten, Verzögerungen und zusätzlicher Belastung für Betroffene.

Vor diesem Hintergrund fordert Réka Lödi von der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein: „Der Gesetzgeber muss den staatlichen Schutz des P‑Kontos als soziales Sicherungsinstrument endlich wirksam gewährleisten. Nötig sind klare Standards für Banken, barrierearm erreichbare Ansprechstellen, geschultes Personal sowie konsequente Sanktionen bei Rechtsverstößen.“ 

Unter dem Motto „Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P‑Konto zum Problemkonto wird“ planen im Zuge der Aktionswoche auch Beratungsstellen in Schleswig-Holstein Veranstaltungen zum Thema P-Konto. Darüber hinaus informieren sie über ihre Arbeit. Es wird Sonderberatungen, Infostände und Präventionsveranstaltungen geben. Mehr Informationen zu Aktionswoche unter: www.schuldnerberatung-sh.de.

In Schleswig-Holstein gibt es insgesamt 35 anerkannte und öffentlich geförderte Beratungsstellen. Sie werden je nach Aufgabenbereich vom Land oder den Kommunen finanziert und erhalten darüber hinaus Unterstützung vom Sparkassen- und Giroverband. Die Koordinierungsstelle mit Sitz in Rendsburg begleitet den landesweiten, trägerübergreifenden Qualitätsprozess, fördert die Schuldenprävention und ist für die Fortbildung verantwortlich.