Simone Ludewig, Koordinatorin des landesweiten Bündnisses (Schleswig-Holsteinische Initiative Lieferkettengesetz (SHLIi)), vom Bündnis eine Welt Schleswig-Holstein e.V. sieht in dem Gesetz einen Erfolg der Zivilgesellschaft: „Trotz berechtigter Kritik ist das Gesetz ein großer Erfolg, der vor allem durch die Kraftanstrengungen und das breite Bündnis in der Initiative Lieferkettengesetz möglich war. Wir gehen damit von der völligen Freiwilligkeit hin zur verbindlichen Beachtung von Menschenrechten und Umweltschutz in Lieferketten.“ Damit hätten sich die Kirchen, Gewerkschaften, Menschenrechts- und Umweltorganisationen gegen die Verweigerungshaltung der Wirtschaftsverbände zumindest teilweise durchgesetzt.
Zum Inhalt des Gesetzes erklärt Ludewig: „Besonders am Anfang der Lieferketten, im Kakao- oder Baumwollanbau, in den Textilfärbereien und Nähereien oder im Bergbau, bestehen massive menschenrechtliche Gefahren, dass hier zunächst keine umfängliche Schutzpflicht gelten soll, ist enttäuschend.“
Dennoch spricht die Initiative von einem guten ersten Schritt. Das Thema Menschenrechte in globalen Lieferketten sei damit aber noch nicht am Ziel. Insbesondere fehle es an verpflichtenden präventiven Risikoanalysen in der tieferen Lieferkette. Ein weiterer Kritikpunkt ist die fehlende Haftung für Schäden durch die Unternehmen.
Landespastor Heiko Naß vom Diakonischen Werk Schleswig-Holstein kommentiert den heutigen Beschluss: „Wir begrüßen die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode. Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, um weltweit den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt zu stärken. Dass das Gesetz bei Verstößen allerdings keine zivilrechtliche Haftung vorsieht, sehen wir kritisch. Hier gibt es auf jeden Fall noch Nachbesserungsbedarf.“
Die Gewerkschaften sehen in der Einigung einen wichtigen Schritt hin zu einer fairen Globalisierung. Uwe Polkaehn, Vorsitzender DGB Bezirk Nord, erklärt: „Mit dem jetzt gefundenen Kompromiss wird ein dringend nötiger Paradigmenwechsel vollzogen. Gewerkschaften und Betriebsräte haben nun eine gesetzliche Grundlage, um sich gegen die unsolidarische Ausbeutung von Arbeiter*innen auch in globalen Lieferketten einzusetzen.“