„Viele Menschen mit Beeinträchtigungen sind immer noch von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen“, erklären der kaufmännische Vorstand des Diakonischen Werkes Schleswig-Holstein Kay-Gunnar Rohwer und Michael Saitner, Vorstand des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein. „Sie finden beispielsweise leider immer noch keine barrierearmen Arbeitsplätze und Wohnungen. Hier leisten Werkstätten für Menschen Behinderung, stationäre Wohneinrichtungen oder ambulante Angebote einen wichtigen Beitrag, indem sie für jede berechtigte Person individuelle Inklusionsmöglichkeiten bereitstellen. Das kostet Geld und angesichts von steigenden Personal- und Betriebsaufwendungen werden die Gesamtkosten weiter steigen. Wer hier spart, spart auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen.“
Unter dem Dach der Wohlfahrtsverbände engagieren sich viele Mitarbeitende in Werkstätten, stationären Wohneinrichtungen und Berufsbildungswerken, aber auch als Schulbegleitungen für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen jeden Alters. Sie setzen die individualisierten Bedarfspläne um, die zuvor die Betroffenen gemeinsam mit den Kostenträgern, etwa den Kommunen, erarbeitet haben. Umsetzung und Kosten sind im Bundesteilhabegesetz und in einem Rahmenvertrag zwischen Land und Wohlfahrtsverbänden geregelt. Aus Sicht der LAG müssen daher auch die entsprechenden Gelder zur Verfügung gestellt werden, das gilt ebenfalls für inflations- und tarifbedingte Kostensteigerungen. Hinzu kommt, dass die Zahl der Menschen mit Beeinträchtigungen, die leistungsberechtigt sind, kontinuierlich ansteigt.
Dennoch sieht auch die LAG Einsparpotentiale: Die übermäßige Regulierung und staatliche Kontrolle in der Eingliederungshilfe verschlinge hohe Kosten und nehme den Einrichtungen die Luft zum Atmen. Hier sollte wieder eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens etabliert werden, im Interesse der Menschen mit Beeinträchtigungen. Ein Schritt dahin könnte sein, feste Budgets etwa für Werkstätten einzurichten. Das würde sowohl Kostenträgern als auch den Einrichtungen mehr Planungssicherheit geben.
Kay-Gunnar Rohwer und Michael Saitner abschließend: „Fakt bleibt, dass für die steigenden Kosten im Bereich EGH weder die Menschen mit besonderen Bedarfen noch die Leistungserbringer verantwortlich sind. Gemeinsames Ziel sollte es sein, ein geeintes Bekenntnis zu einer inklusiven Gesellschaft für alle politischen Entscheidungen als handlungsweisend deutlich zu machen. Finanzielle Herausforderungen sind geeignet, an dieser Stelle noch enger zusammen zu rücken; auf keinen Fall dürfen sie dazu führen, weitere Keile in die Gesellschaft zu treiben.“