„Werkstätten, stationäre Wohneinrichtungen und ambulante Assistenzangebote leisten einen wichtigen Beitrag für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das ist gesamtgesellschaftlich so gewollt“, sagt der kaufmännische Vorstand der Diakonie Schleswig-Holstein Kay-Gunnar Rohwer. „Grundlage dafür ist das Bundesteilhabegesetz, das für jeden Betroffenen einen speziell zugeschnittenen Bedarfsplan und entsprechende Unterstützungsangebote vorsieht. Die genaue Umsetzung für Schleswig-Holstein haben die Landesregierung und die Wohlfahrtsverbände in einem Landesrahmenvertrag geregelt.“
Die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre liegen aus Sicht der Diakonie vor allem in der Inflation, den gesellschaftlich und politisch unterstützen Tariferhöhungen sowie notwendigen Investitionen in den Einrichtungen begründet. Auch die vom Gesetzgeber vorangetriebene Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe sei mit höheren Ausgaben verbunden. So seien die Kosten für die Assistenz eines Menschen mit Beeinträchtigungen in den eigenen vier Wänden höher als in stationären Wohneinrichtungen, in denen mehrere Menschen gleichzeitig betreut würden. Kostensteigernd käme hinzu, dass die Zahl der Menschen mit Beeinträchtigungen, die Anspruch auf Leistungen haben, angestiegen sei.
Den Vorwurf des Gutachtes, seitens der Träger von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sei es zu Mitnahmeeffekten gekommen, weist die Diakonie zurück. Diese entsprächen allein den schon in der Vergangenheit stetig wiederholten Vorurteilen gegenüber der Eingliederungshilfe. Auch die Kritik, die Ausgaben in der Eingliederungshilfe seinen intransparent, ist aus Sicht der Diakonie nicht haltbar. Kein System in der Sozialen Arbeit sei so sehr von Kontrollen und kleinteiligen Vorgaben geprägt, wie die Eingliederungshilfe in Schleswig-Holstein.
„Die aktuelle Kostendebatte darf keineswegs dazu führen, dass beim Einsatz für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen nachgelassen wird“, sagt der kaufmännische Vorstand der Diakonie Schleswig-Holstein Kay-Gunnar Rohwer. „Dazu gehört auch, dass die Einrichtungen der Eingliederungshilfe weiter angemessen finanziert werden. Gleichzeitig sind wir offen für eine konstruktive Debatte zur Zukunft der Eingliederungshilfe in unserem Bundesland und setzen uns dazu gern mit allen Beteiligten an einen Tisch. Diese sollte zuallererst von der Einsicht geleitet sein, dass wir gemeinsam auch in Zukunft qualitativ gute Angebote für Menschen mit Beeinträchtigung vorhalten wollen. Wir sehen aber auch Einsparpotentiale, etwa bei der kostenintensiven Bürokratie oder der überbordenden staatlichen Kontrolle. Zudem können die Digitalisierung sowie die Einführung von Budgetlösungen zu weniger Ausgaben führen.“
