Freiwillige Rückkehrberatung sichert menschenwürdigen Umgang mit ausreisewilligen und -pflichtigen Geflüchteten

Integrationsstaatssekretärin Silke Schiller Tobies (2. v.l.) überreicht Zuwendungsbescheid für unabhängige und freiwillige Rückkehrberatung. Vom Diakonischen Werk mit dabei: (v.l.) Solveigh Deutschmann, Vorstand Kay-Gunnar Rohwer, Christiane Guse

Die Diakonie und das Land Schleswig-Holstein setzen weiter auf eine Kultur der freiwilligen Rückkehr von ausreisewilligen oder -pflichtigen Geflüchteten. Die Staatssekretärin im Sozialministerium Silke Schiller-Tobies übergab heute dem Vorstand des Diakonischen Werks Schleswig-Holstein Kay-Gunnar Rohwer einen Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 612.000 Euro. Damit ist die Finanzierung der neun unabhängigen und freiwilligen Rückkehrberatungsstandorte für das laufende Jahr gesichert. Aus Sicht der Diakonie muss gleichzeitig aber auch die Integrationsarbeit für Geflüchtete, die hier bleiben wollen und können, gestärkt werden.

„Wer nicht in Deutschland bleiben kann, ist mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. In Schleswig-Holstein haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass der freiwilligen Ausreise grundsätzlich Vorrang vor einer Abschiebung einzuräumen ist. Daher müssen Betroffene die Möglichkeit haben, sich von der Entscheidung zur freiwilligen Ausreise bis hin zu Rückkehrmöglichkeiten und Perspektiven umfangreich und unabhängig beraten zu lassen. Deshalb setzten wir auch in diesem Jahr die Förderung der freiwilligen Rückkehrberatung fort“, sagte Schleswig-Holsteins Integrationsstaatssekretärin Silke Schiller-Tobies: „Die Diakonie leistet seit vielen Jahren essentielle Integrationsarbeit und ermöglicht gleichzeitig eine menschenwürdige Rückkehr von Geflüchteten, die ausreisen wollen oder müssen. Für ihre Arbeit und ihr beständiges Engagement – besonders in Zeiten, in denen rechte und ausländerfeindliche Stimmungen erstarken – möchte ich mich herzlich bedanken.“

Diakonie-Vorstand Kay-Gunnar Rohwer: „In Zeiten, in denen die Bundesregierung verstärkt auf Abschiebungen sowie Abweisungen an den Grenzen setzt, begrüßen wir, dass das Land Schleswig-Holstein die freiwillige Rückkehr fördert. Die Arbeit in den Beratungsstellen beruht auf gegenseitigem Vertrauen. Nur so können wir Menschen erreichen, die in ihre Heimatländer zurückkehren wollen oder müssen. Damit setzen wir gemeinsam ein Signal, dass Schleswig-Holstein für einen menschenwürdigen und fairen Umgang mit Geflüchteten steht. In diesem Sinne sollten wir aber auch unter Beweis stellen, dass unser Bundesland, Migrantinnen und Migranten, die bleiben dürfen und wollen, weiter willkommen heißt und bei ihrer Integration unterstützt.“

In Schleswig-Holstein wird die vom Land geförderte, unabhängige und freiwillige Rückkehrberatung an neun Standorten angeboten: in Bad Oldesloe, Bad Segeberg, Elmshorn, Husum, Kiel, Lübeck, Meldorf, Ratzeburg und Rendsburg. Die aktuell elf Beraterinnen und Berater stehen im engen Austausch mit den bestehenden Migrationsberatungsstellen sowie den zuständigen Behörden der Kommunen und des Landes. Weitere, aus EU-Mitteln finanzierte Beratungsstellen gibt es in Eutin, Flensburg und Neumünster.

Die Ratsuchenden werden abhängig vom jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Verfahrensstand über die Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr informiert und es wird mit jedem Einzelnen an der eigenen Lebensperspektive gearbeitet. Es gibt Informationen zur Wohn- und Arbeitssituation, zur medizinischen Versorgung in den Herkunftsländern sowie zu Förderprogrammen. Außerdem stellen die Beratungsstellen mittels ZIRF–Counselling Anfragen zu konkreten individuellen Anliegen in den entsprechenden Ländern, um den Betroffenen gesicherte Informationen an die Hand geben zu können. Auch bei der Passbeschaffung werden die Rückkehrer unterstützt. Die Beratungsstellen verstehen sich als Brückenbauer zu den zuständigen Behörden und Botschaften.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.492 Personen in den Rückkehrberatungsstellen der Diakonie beraten, im ersten Quartal 2025 waren es 469. Die häufigsten Herkunftsstaaten waren Irak, Afghanistan, Armenien, Russische Föderation und Syrien.