Schwangerschaftsabbrüche unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen Vorgaben. Unter anderem ist es Pflicht, vor dem Schwangerschaftsabbruch eine Beratung aufzusuchen, und dass der Abbruch von einer Ärztin oder einem Arzt vorgenommen wird. Die Diakonie bietet in ganz Schleswig-Holstein Schwangerschaftskonfliktberatungen an. Diese verlaufen ergebnisoffen. Die Beraterinnen nehmen sich Zeit für die Anliegen, Fragen und Zweifel der Frauen. Sie informieren, bieten Hilfe und Unterstützung an.
Wenn sich Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, halten die diakonischen Beratungsstellen die medizinische Versorgungslage für die Schwangeren vielerorts für bedenklich. „Es komme wiederholt zu Engpässen, Wartezeiten und langen Anfahrtswegen“, so Silke Willer, Referentin für Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein. Hinzu komme, dass sich immer weniger Ärztinnen und Ärzte bereit erklärten, Abbrüche vorzunehmen. „Für die betroffenen Frauen verschärfen diese Umstände die Notlage. Sie laufen Gefahr, die Drei-Monats-Frist für einen Abbruch nicht einhalten zu können“, so Willer weiter.
Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberaterinnen der Diakonie setzen sich deshalb für eine gute und flächendeckende Versorgung der Frauen ein. Wenn alle Voraussetzungen für einen straffreien Abbruch erfüllt seien, sollten Frauen wohnortnah einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können. Aus Sicht der Diakonie sollte dieser Eingriff anders als bisher geregelt von den Krankenkassen übernommen werden. Die Entscheidung einer Frau für oder gegen einen Abbruch dürfe nicht von der Höhe des Einkommens abhängen.
Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten neben der Beratung zu einem Schwangerschaftsabbruch auch Beratung zu weiteren Themenfeldern von Schwangerschaft und Geburt an. Sie begleiten und unterstützen Frauen und Paare umfassend in Fragen zu einem Kinderwunsch, zum Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt, den bevorstehenden Veränderungen und Herausforderungen für junge Eltern sowie zu den Angeboten der Mutter-Kind-Stiftung.