Anerkennung WIRKLICHMACHEN

ForuM-Studie

In der Evangelischen Kirche und der Diakonie gab und gibt es Fälle von sexualisierter Gewalt. Hinter jedem Fall steht erlittenes Unrecht und Leid. Wir stellen uns dieser Verantwortung! Wir unterstützen betroffene Personen und erkennen das Unrecht an, das sie erfahren haben. Wir stehen für die konsequente Aufklärung und Ahndung zurückliegender Taten. Wir setzen umfassende Präventionsmaßnahmen auf allen Ebenen von Kirche und Diakonie um.

 

Forschungsverbund erarbeitet Studie

Vor diesem Hintergrund gab die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) 2018 das ForuM-Projekt zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie in Auftrag. Seit 2020 erarbeitete ein Forschungsverbund mit Forschenden von unterschiedlichen Universitäten und Instituten unabhängig und weisungsfrei die Studie. Grundlage waren unter anderem nach wissenschaftlichen Kriterien erarbeitete Fragebögen, die auch diakonische Einrichtungen in Schleswig-Holstein beantworteten.

 

Ziele der Studie

Folgende Frage soll die Studie beantworten:

  • Welche systemischen und organisationalen Faktoren ermöglichen oder verhindern sexualisierte Gewalt?
  • Welchen Gefährdungs- und Tatkonstellationen waren Betroffene ausgeliefert?
  • Wie wurde mit Hinweisen und Meldungen umgegangen?
  • In welchem Umfang kam und kommt es zu Übergriffen und erlebter sexualisierter Gewalt?
  • Was folgt aus den Ergebnissen der Studie für die weitere Aufarbeitung, Prävention und Schutzkonzepte?
„Jeder Fall macht uns betroffen, denn dahinter steht jedes Mal erlittenes Unrecht und viel Leid. Nur durch konsequente Aufklärung können wir für die Gegenwart und Zukunft lernen. Wir setzen alles daran, durch Prävention Grenzverletzungen in unseren Einrichtungen entgegenzuwirken."

Landespastor und Diakonievorstand Heiko Naß

Die Ergebnisse der Aufarbeitungsstudie ForuM werden auf allen Ebenen der evangelischen Kirche und der Diakonie intensiv und breit diskutiert. Die zentrale Rolle in dem ganzen Prozess spielt das „Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD“. Darin werden kirchliche Beauftragte und Betroffenenvertretende die Ergebnisse zusammen mit den Forschenden diskutieren und Konsequenzen und Empfehlungen für das kirchliche und diakonische Handeln ableiten. 

Zoom-Einführung in Schutzkonzept-Arbeit für alle Bereiche der Nordkirche

WAS? Einstündige Einführung in die Arbeit am Schutzkonzept per Zoom.
WER? Interessierte aus allen Bereichen der Nordkirche, die ein Schutzkonzept erstellen sollen.


Termin 1
Freitag, 12. April 2024 15:00-16:00  Anmeldung
Maike Becker – Präventionsbeauftragte der Diakonie Schleswig-Holstein
Denise Kahnt – Präventionsbeauftragte im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde

 

Termin 2
Montag, 22. April 2024 13:00-14:00  Anmeldung
Janina Timmermann – Präventionsbeauftragte im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg
Christina Witz – Referentin der Stabsstelle Prävention der Nordkirche

 

Termin 3
Montag, 29. April 2024 10:00-11:00  Anmeldung

Maike Becker – Präventionsbeauftragte der Diakonie Schleswig-Holstein
Christina Bornhöft – Referentin der Stabsstelle Prävention der Nordkirche

 

Termin 4
Mittwoch, 8. Mai 2024 19:00-20:00  Anmeldung
Janina Timmermann – Präventionsbeauftragte im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg
Denise Kahnt – Präventionsbeauftragte im Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde

 

Termin 5
Dienstag, 14. Mai 2024 19:00-20:00  Anmeldung
Janina Timmermann – Präventionsbeauftragte im Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg
Christina Bornhöft – Referentin der Stabsstelle Prävention der Nordkirche

 

Präventions- und Meldebeauftragte - Schutzkonzepte

Um Gewalterfahrungen zu verhindern, haben Nordkirche und Diakonie bereits in den vergangenen Jahren wichtige Schritte vollzogen. Dazu gehört das 2018 verabschiedete Präventionsgesetz der Nordkirche. In der Folge wurden unter anderem ein Netz von Präventions- und Meldebeauftragten etabliert. Auch beim Diakonischen Werk Schleswig-Holstein gibt es eine Ansprechperson.

Als unabhängige Meldebeauftragte nimmt Maike Becker Hinweise einer sexuellen Grenzverletzung entgegen und begleitet den Prozess der Klärung. Die Beauftragte berät und begleitet unsere Mitgliedseinrichtungen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten und organisiert Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen zu diesem Thema.

Neben den Meldebeauftragten haben viele diakonische Träger und Einrichtungen Schutzkonzepte erstellt und implementiert. Grundlage ist das „Bundesrahmenhandbuch Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt“.

Anerkennungskommission der Nordkirche

Für Menschen, die im Norden in Kirche in Diakonie sexualisierte Gewalt erfahren haben, gibt zu den Thema Anerkennung und Anerkennungsleistungen eine zentrale Anlaufstelle: die Anerkennungskommission der Nordkirche. Ihre oberste Aufgabe ist es, das erlittene Leid anzuerkennen und Verantwortung für Unrecht zu übernehmen. Sie handelt unabhängig von der Kirchenleitung. 

Mehr Infos: www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de

Ehemalige Heimkinder

Gewalt, Missbrauch, schwarze Pädagogik – die Berichte ehemaliger Heimkinder machen immer noch betroffen. Auch unter dem Dach der Diakonie in Schleswig-Holstein ist Kindern und Jugendlichen bis in die 1970er Jahre in Einrichtungen der stationären Heimerziehung Gewalt und Missbrauch widerfahren.

Spätestens seit Anfang der 2000er-Jahre sind die Berichte ehemaliger Heimkinder einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Eine erste grundlegende Analyse des Geschehens lieferte der 2008 vom Land eingesetzte Runde Tisch, an dem sich auch ehemalige Heimkinder beteiligten. Der Bericht war auch für die Diakonie in Schleswig-Holstein eine wichtige Grundlage für die weitere Aufarbeitung und anstehende Entscheidungen.

Vertrauliche unabhängige Beratungsstelle

Wer eine Grenzverletzung beobachtet hat oder selber betroffen ist, kann sich an die Vertrauliche Anlauf- und Beratungsstelle (VABS) wenden. Die Fachstelle leistet keine therapeutische Begleitung, sondern vermittelt bei Bedarf an die bestehenden Hilfesysteme. Sie führt Beratungen auch mobil im Umfang von maximal fünf Kontakten pro Anfrage durch.

Mail: vabs@kompass-ffa.de oder vabs@landesverein.de

Tel.: 0162 2026648

Archivar

Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein hat einen Archivar beauftragt, Betroffenen dabei zu helfen, die Trägerschaft jener Einrichtungen herauszufinden, in denen sie untergebracht waren. Angesichts häufiger Trägerwechsel in der Vergangenheit ist das oft kein einfaches Unterfangen. Darüber hinaus unterstützt der Archivar diakonische Einrichtungen dabei, Datenbestände und Unterlagen fachgerecht zu archivieren und damit für mögliche weitere Nachforschungen zu erhalten.

Anfragen unter: diakoniesh@archivjenner.de.

Öffentliche Anerkennung

Die Richtung gab die ehemalige Landespastorin Petra Thobaben vor: Bei einer Ausstellungseröffnung mit Bildern des Künstlers und Betroffenen Eckhard Kowalke am 1. November 2009 bekannte sie sich zur Mitverantwortung der Diakonie und bat die Betroffenen um Entschuldigung.

„Ich verneige mich im Respekt vor den Opfern und bitte um ihre Vergebung für das ihnen zugefügte Leid, weil auch die Diakonie teilhatte an einem Klima, in dem Gewalt und Übergriffe geschehen sind.“

Ehemalige Landespastorin Petra Thobaben

Offene Ohren für ehemalige Heimkinder

Wie schon Petra Thobaben ist auch der heutige Vorstand des Diakonischen Werkes Schleswig-Holstein offen für die Anliegen mit den Betroffenen. Seit 2014 wurden mehrere ehemalige Heimkinder persönlich beraten und begleitet. Das Diakonische Werk beriet sie in rechtlicher Hinsicht, vermittelte die Betroffenen an psychologische und seelsorgerische Beratungsangebote und half ihnen bei der Suche nach Informationen zu ihrem Aufenthalt in diakonischen Einrichtungen. Gemäß aktueller Qualitätsstandards wurden die Gespräche immer gendergerecht und unter Beteiligung einer traumapsychologisch geschulten Fachkraft geführt.

Fonds Heimerziehung und Stiftung Anerkennung und Hilfe

Nach dem Runden Tisch Heimerziehung auf Bundesebene im Jahr 2010 wurde der Fonds Heimerziehung aufgelegt. Bund, Länder und die beiden großen Kirchen zahlten insgesamt 302 Millionen Euro ein. Die Nordkirche und damit auch das Diakonische Werk Schleswig-Holstein waren mit beträchtlichen Mitteln mit an Bord (s. Tabelle). Über den Fonds erhielten Betroffene Anerkennungsleistungen in Höhe von maximal 20.000 €. In Schleswig-Holstein begleitete ein Fachbeirat die Arbeit des Fonds Heimerziehung, bei dem die Diakonie den Vorsitz hatte.

Für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, richteten Bund, Länder und die beiden großen Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe ein. Gesamtvolumen: 288 Mio. Euro. Zu den Aufgaben der Stiftung zählen die individuelle finanzielle Anerkennung sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung der Leid- und Unrechtserfahrungen. Dabei erhalten Betroffene Leistungen von bis zu 14.000 Euro. Das Diakonische Werk engagiert sich im Fachbeirat der Stiftung in Schleswig-Holstein und unterstützt die Anlauf- und Beratungsstelle.

 

Umfangreiche wissenschaftliche Aufarbeitung

Die Stiftung Anerkennung und Hilfe gab eine bundesweite wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, die die Leid- und Unrechtserfahrungen von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie intensiv beleuchtete. Dazu war es dem Diakonischen Werk Schleswig-Holstein gelungen, die Vorwerker Diakonie in Lübeck (heute Diakonie Nord Nord Ost) als Ort der Untersuchung in die Studie einzubringen. Darüber hinaus unterstützte die Diakonie die wissenschaftliche Untersuchung der Medikamentenversuche am ehemaligen Landeskrankenhaus in Schleswig, indem möglichen Hinweisen in den Archiven der Träger nachgegangen wurde.

 

Weitere Aktivitäten

Beteiligung am Preis für zukunftsweisende präventive Projekte des Landes Schleswig-Holstein

Fachtage zum Thema Zwang und Gewalt in der Psychiatrie

Fortbildungsreihe für Beraterinnen und Berater bzw. Pflegekräfte im Umgang mit Retraumatisierungen ehemaliger Betroffener

 

Diakonische Arbeit heute

In den stationären Einrichtungen der diakonischen Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Pflege hat sich in den vergangenen 50 Jahren viel verändert. Die Arbeit dort folgt heute modernen pädagogischen und pflegerischen Prinzipien. Ziel ist es, die Menschen so zu begleiten, dass sie ein möglichst selbstständiges und selbstbewusstes Leben führen können. Dabei ist für alle Einrichtungen ein Gewaltschutzkonzept verpflichtend. Zusätzlich gibt es in den Einrichtungen ein Beschwerdemanagement, Zugänge zu externen Beschwerdestellen sowie präventive Schulungsmaßnahmen. Noch vor der Corona-Krise organisierte das Diakonische Werk mehrtägige Schulungsreihen zur Prävention sexueller Gewalt. Innerhalb des Landesverbandes wurde ein eigenes Schutzkonzept erarbeitet.

 

Für Rückfragen:

Friedrich Keller

Pressesprecher, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein

Tel: 04331-593 197; Mobil: 0174-94 500 90

E-Mail: keller@diakonie-sh.de