Breites Bündnis fordert: Kinderarmut muss zentrale Rolle in Koalitionsverhandlungen spielen

Die nächste Bundesregierung soll die Kinderarmut endlich effektiv bekämpfen. Das fordert die Diakonie gemeinsam mit 60 anderen Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen. Dazu haben sie heute die Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ veröffentlicht.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Immer noch wächst in unserem Land mehr als jedes fünfte Kind in Armut auf – das ist eine Schande. Darum fordern wir endlich eine Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt. Das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets ist viel zu kompliziert und zudem ungerecht. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Situation für viele Kinder – insbesondere aus einkommensarmen Familien – noch einmal verschärft. Auf kommunaler Ebene muss deshalb die familienunterstützende soziale Infrastruktur so ausgebaut werden, dass sie bedarfsgerecht ist und Kinder mit ihren Familien wirklich erreicht sowie spürbar entlastet. Kinder und Jugendliche brauchen über das Corona-Aufholprogramm hinaus Begleitung in ihrem Kita- und Schulalltag sowie psychosoziale Unterstützung, um die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen. In den  Koalitionsverhandlungen müssen existenzsichernde Leistungen für Kinder endlich eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse und ein gutes Aufwachsen!“

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:


1. Armut ist kein Versagen der oder des Einzelnen!
Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!
Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-,Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

3. Jedes Kind ist gleich viel wert!
Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!
Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien sind so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.  

Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“