03.12.2025 | Online-Fortbildung von 9:30 - 12:00 Uhr

Ukraine – Langfristige aufenthaltsrechtliche Perspektiven

Online-Fortbildung von 9:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch, 03.12.2025 09:30 Uhr

Viele Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind und eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG haben, machen sich Gedanken über ihre weiteren aufenthaltsrechtlichen Perspektiven in Deutschland. Manche überlegen, in die Heimat zurückzukehren. Andere fragen sich, ob sie nicht in Deutschland eine aufenthaltsrechtliche Perspektive haben oder sich gar irgendwann einbürgern lassen können.

Seit diesem Sommer ist Menschen der Zugang zu § 24 AufenthG verwehrt, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union bereits den vorübergehenden Schutz erhalten haben. 

Im Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung wird angekündigt, dass Menschen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG bei Bedürftigkeit künftig nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten sollen anstatt Leistungen nach dem SGB II ("Bürgergeld"). Dieses Vorhaben befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Eine endgültige Entscheidung (inkl. Stichtag für den Rechtskreiswechsel) ist zum Zeitpunkt der Einladung noch nicht gefallen.

Die Fortbildung wird sich mit aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Ukraine befassen und auf Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung eingehen.

 

Referent

Joschka Peters-Wunnenberg, Diakonisches Werk Schleswig-Holstein