Rechtsberatung

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Teilhaberecht kann es immer wieder zu Problemen mit dem Leistungsträger und einem ablehnenden Bescheid kommen.

Dieser ablehnende Bescheid führt oft dazu, dass Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen ihren geltend gemachten individuellen Teilhabeanspruch aufgeben und nicht durchsetzen.

Diese Menschen sollen auch im Konfliktfall mit einer Behörde oder einem Rehabilitationsträger auf Augenhöhe verhandeln und ihre Rechte durchsetzen können.

Dazu bietet das Diakonische Werk Schleswig-Holstein in der „Initiative für soziale Teilhabe“ eine Rechtsberatung an.

Die Rechtsberatung übernimmt keine Rechtsvertretung. Stattdessen hilft sie bei der Suche einer Rechtsanwältin/ eines Rechtsanwalts.

 

Wer kann beraten werden?

  • Alle Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen
  • Zukunftslotsen
  • Sämtliche Mitarbeitende unserer Mitgliedseinrichtungen, wie die Mitarbeiter der Sozialen Dienste und Wohnbetreuer unserer Mitgliedseinrichtungen
  • Assistenzen

 

Wann kann die Beratung in Anspruch genommen werden?

Die rechtliche Beratung kann in Anspruch genommen werden, wenn nach Antragstellung für eine Leistung ein Konflikt droht oder eintritt, insbesondere wenn:

  • die Bearbeitungsfristen der Behörden und der Rehabilitationsträger abgelaufen und der Bescheid nicht erlassen wurde
  • der Antrag abgelehnt wurde
  • ein Anhörungsverfahren seitens der Behörde oder des Rehabilitationsträgers angestrengt wurde
  • ein Rückforderungsbescheid erlassen wurde
  • Widerspruch eingelegt werden soll
  • Widerspruch eingelegt wurde und die Widerspruchsbegründung erfolgen soll

Laufzeit: 3 Jahre
Förderung: Träger der Diakonie SH

Zentraler Kontakt:

04331/ 593-222

teilhabe@diakonie-sh.de

Juristische Fachberatung

Erich Kramer

Erich Kramer

Teilhabeberatung, Recht, Teilhabe