„Alles, was Recht ist! – Recht haben ist gut, Recht bekommen ist besser!“
Bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Teilhaberecht kann es immer wieder zu Problemen mit dem Leistungsträger und einem ablehnenden Bescheid kommen. Dieser ablehnende Bescheid führt oft dazu, dass Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen ihren geltend gemachten individuellen Teilhabeanspruch aufgeben und nicht durchsetzen. Diese Menschen sollen auch im Konfliktfall mit den am Leistungsverfahren Beteiligten auf Augenhöhe verhandeln und ihre Rechte durchsetzen können.
Wer kann die Unterstützung in Anspruch nehmen?
Menschen mit Behinderung, ihre An- und Zugehörigen sowie rechtlich Betreuende
Zukunftslotsen
Mitarbeitende von Einrichtungen, die für und mit Menschen mit Behinderung arbeiten
Wann kann ich die Unterstützung in Anspruch nehmen?
Wir informieren Sie über Teilhaberechte
Wir bereiten Sie auf das Gesamtplanverfahren vor das Gesamtplanverfahren
Wir begleiten und/oder vertreten Sie bei der
Antragstellung und im
Widerspruchsverfahren bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheides
Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer geeigneten Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, der Sie – wenn das erforderlich ist –im Verfahren vor Gericht vertritt
Was kostet die Unterstützung?
Wir stellen unsere Leistungen kostenlos zur Verfügung gehen vertraulich mit Ihren Daten um.
Rufen Sie uns gerne an 04331 593 271 oder schreiben Sie uns eine Mail an e.kramer@diakonie-sh.de“


