Rechtsberatung und -vertretung

für Menschen mit Behinderung

„Alles, was Recht ist! – Recht haben ist gut, Recht bekommen ist besser!“

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Teilhaberecht kann es immer wieder zu Problemen mit dem Leistungsträger und einem ablehnenden Bescheid kommen. Dieser ablehnende Bescheid führt oft dazu, dass Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen ihren geltend gemachten individuellen Teilhabeanspruch aufgeben und nicht durchsetzen. Diese Menschen sollen auch im Konfliktfall mit den am Leistungsverfahren Beteiligten auf Augenhöhe verhandeln und ihre Rechte durchsetzen können. 

Wer kann die Unterstützung in Anspruch nehmen? 

  • Menschen mit Behinderung, ihre An- und Zugehörigen sowie rechtlich Betreuende 

  • Zukunftslotsen 

  • Mitarbeitende von Einrichtungen, die für und mit Menschen mit Behinderung arbeiten  

Wann kann ich die Unterstützung in Anspruch nehmen? 

  • Wir informieren Sie über Teilhaberechte 

  • Wir bereiten Sie auf das Gesamtplanverfahren vor das Gesamtplanverfahren  

  • Wir begleiten und/oder vertreten Sie bei der  

    ­ Antragstellung und im

    ­ Widerspruchsverfahren bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheides 

  •  Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer geeigneten Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, der Sie – wenn das erforderlich ist –im Verfahren vor Gericht vertritt 

Was kostet die Unterstützung? 

Wir stellen unsere Leistungen kostenlos zur Verfügung gehen vertraulich mit Ihren Daten um. 

Rufen Sie uns gerne an 04331 593 271 oder schreiben Sie uns eine Mail an e.kramer@diakonie-sh.de“ 

Laufzeit: 5 Jahre
Förderung: 450.000 Euro (Aktion Mensch)