Teilhabe für alle!

© Diakonie/ Valeska Achenbach
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Selbständig wohnen, ein Job, sportlich aktiv sein, kulturelle Teilhabe – für Menschen mit Behinderung ist all das nicht selbstverständlich. Ein großer Anteil diakonischer Arbeit in Schleswig-Holstein verfolgt daher das Ziel, Teilhabe zu verwirklichen. Dazu engagieren sich zahlreiche Mitarbeitende in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, in Tagesförderstätten, Assistenzangeboten, in gemeinschaftlichen Wohnformen, in der Schulbegleitung oder in Berufsbildungswerken.

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Beschäftigte beim Ostsee-Marine-Service der Schleswiger Werkstätten

Arbeit öffnet Wege zu Teilhabe

Arbeit ist sinnstiftend und schafft Struktur. Leider sind immer noch viele Menschen mit Behinderung davon ausgeschlossen. Nur 44 Prozent der Unternehmen in Schleswig-Holstein, die dazu verpflichtet sind, einen bestimmten Prozentsatz an Menschen mit Behinderung einzustellen, sind dieser Pflicht nachgekommen. Gut, dass es unsere Werkstätten gibt, die mit ihren vielfältigen Arbeits- und Beschäftigungsplätzen tausenden Menschen eine Perspektive geben. Dazu gehören auch Außenarbeitsplätze in Unternehmen oder in der Gastronomie.

Ziel bleibt Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Werkstätten unterstützen die Beschäftigten auf ihrem Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Allein in den diakonischen Werkstätten in Schleswig-Holstein gibt es 8.000 Beschäftigte, von denen zahlreiche gut qualifiziert sind. Von diesem Potential könnte der allgemeine Arbeitsmarkt profitieren. Auch wenn der Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt oft steinig ist, gibt es immer wieder Erfolgsgeschichten.   

Für bessere Rahmenbedingungen

Wir fordern bessere Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu gehört, für die Betroffenen jeweils ein Kompetenzprofil zu erstellen und bestehende Arbeitsplätze entsprechend anzupassen. Dabei müssen u.a. räumliche und sprachliche Barrieren abgebaut und Unternehmen entsprechend beraten werden. Um die Bereitschaft von Arbeitgebern zu steigern, Menschen mit Behinderungen einzustellen, ist aus Sicht der Diakonie ein bundesweites Beschäftigungsprogramm für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung notwendig. Der Ausgleichsfonds, der durch die Ausgleichsabgaben von Arbeitgebern kontinuierlich gefüllt werde, könnte als Finanzierungsquelle dienen.

Alles, was Recht ist

Recht haben und Recht bekommen, gerade für Menschen mit Behinderung gehört dieses Paar nicht immer zusammen. Angesichts von verschiedenen Sozialgesetzbüchern etwa zur Teilhabe, Pflege oder Kinder- und Jugendhilfe und entsprechenden Zuständigkeiten bei den Behörden ist es für die Betroffenen mit einem erheblichen Aufwand verbunden, für sich das richtige Angebot zu finden und den Anspruch auch durchzusetzen. Hinzu kommt der zunehmende Druck auf die Behörden, Kosten einzusparen. Seit Herbst 2025 bieten wir deshalb eine kostenlose Rechtsberatung für Betroffene und ihre Angehörigen an.

 

 

Rechtsanwalt Kramer hilft

Mit 25 Jahren Berufserfahrung kennt er sich gut mit den Sozialgesetzbüchern aus, hat Ansprechpersonen bei den Behörden und Gerichten und verfügt über ein Netzwerk von Anwältinnen und Anwälten. Mit dieser Expertise klärt er Ratsuchende über ihre Ansprüche auf, berät und hilft ihnen bei der Antragsstellung, begleitet sie bei Widerspruchsverfahren und unterstützt bei der Vorbereitung einer Klage oder einem Eilverfahren. Vor Gericht vertreten kann Erich Kramer Betroffene nicht, hier stellt er den Kontakt zu Anwaltskanzleien her. zur Rechtsberatung für Menschen mit Behinderung

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